
Service Level Agreements (SLA) sind längst zum unverzichtbaren Bestandteil moderner IT- und Outsourcing-Verträge geworden. Ob Sie Cloud-Dienste in Anspruch nehmen, ein kritisches IT-System betreiben oder Software-as-a-Service (SaaS) anbieten – ein SLA sorgt für klare Qualitätsstandards, höhere Transparenz und einen fairen Ausgleich bei Serviceausfällen. Doch was macht ein gutes SLA aus? Welche rechtlichen Besonderheiten gelten in Deutschland, und wie lassen sich konkrete Service Levels juristisch durchsetzen?
In diesem Leitfaden beleuchten wir praxisnah alle wichtigen Aspekte eines SLA – von grundlegenden Definitionen über Messmethoden und Eskalationsprozesse bis hin zu Haftungsfragen und internationalen Regelungen.
Darüber hinaus erfahren Sie, warum Sie sich nicht nur auf „kaufmännische“ SLAs verlassen sollten und welche Feinheiten (z. B. Feiertagsregelungen oder Zeitzonen) im internationalen Kontext den Unterschied zwischen reiner Marketingaussage und wirklich belastbarem Schutz machen.
Was ist ein Service Level Agreement (SLA)?

Ein Service Level Agreement ist eine ergänzende, vertragliche Vereinbarung zu einem Hauptvertrag (z. B. IT-Dienstleistungs-, Hosting- oder SaaS-Vertrag), die bestimmte Qualitäts- und Verfügbarkeitsstandards festlegt. Ziel ist es, durch messbare Kennzahlen und definierte Eskalationswege für beide Seiten eine sichere Planungsgrundlage zu schaffen.
- Kerninhalt: Leistungsbeschreibung, Qualitätskennzahlen (KPIs), Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Reportingpflichten sowie mögliche Vertragsstrafen oder Servicegutschriften bei Nichteinhaltung.
- Wichtig: Ein SLA ersetzt keinen Hauptvertrag, sondern ergänzt ihn. Grundlegende Punkte wie Vergütung, Laufzeit oder Gerichtsstand bleiben im Hauptvertrag geregelt.
Beispiel: Ein SLA kann festlegen, dass ein Hosting-Anbieter eine Verfügbarkeit von 99,9 % garantiert und innerhalb von 2 Stunden auf Störungen reagiert. Sind diese Werte nicht erreicht, kann ein bestimmter Nachlass oder gar eine Vertragsstrafe greifen.
Was sind die Hauptbestandteile eines Service Level Agreements (SLA)?

Damit das SLA nicht nur eine bloße Marketingfloskel ist, müssen die Leistung sowie Leistungsparameter so genau wie möglich definiert werden. Die Inhalte hängen davon ab, für welche konkrete Art der Dienstleistung das SLA gelten soll. Übliche Punkte sind jedoch typischerweise Bestandteil eines SLA:
Genaue Leistungsbeschreibung
- die zu erbringenden Dienstleistungen detailliert beschreiben: welche Services der Anbieter unter welchen Bedingungen liefert, inkl. Art und Umfang der Leistung, eventuell angebotene Wartungsleistungen, Servicezeiten, eingesetzte Technologien sowie Verantwortlichkeiten beider Seiten.
- Auch sollte hier klar bestimmt sein, welche Leistungen nicht vom SLA erfasst sind (Ausnahmen), um Missverständnisse zu vermeiden .
Qualitätskennzahlen (KPIs) und Service-Level-Objectives (SLOs)
Zentrales Element sind die Leistungskennzahlen und Zielvorgaben, anhand derer die Servicequalität gemessen wird . Typische KPIs in IT-SLAs sind z.B.
Verfügbarkeit / Uptime
- z. B. 99,5 % pro Monat, gemessen an festgelegten Monitoring-Systemen.
- Berücksichtigung von Wartungsfenstern und Feiertagen (besonders relevant bei internationalem Betrieb).
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
- Zeitspanne, innerhalb derer der Dienstleister auf eine Störungsmeldung reagiert bzw. das Problem behebt (etwa 1 Stunde Reaktionszeit, 4 Stunden Wiederherstellung).
- Eskalationsstufen bei Nichterfüllung.
Performance-Metriken
Beispiel: Max. Latenzzeiten im Netzwerk, Antwortzeiten einer Webanwendung oder Datendurchsatz (z. B. > 200 Mbit/s).
Wichtig ist, dass auch Messzeitraum und Messmethoden definiert werden – also z.B. monatliche Messung der Verfügbarkeit mittels bestimmter Monitoring-Tools, um die Einhaltung der KPIs objektiv zu prüfen
Reporting und Monitoring
Wie wird gemessen, wer erbringt die Messung und wie erhalten Kunde und Service-Anbieter Zugang zu den Ergebnissen (z. B. monatliche SLA-Reports)?
Eskalationsverfahren
- Definition von Prioritätsklassen (P1, P2, P3 …).
- Zuständigkeiten und zeitlicher Ablauf, wann welche Managementebene oder welches Expertenteam eingeschaltet wird.
Vertragsstrafen und Servicegutschriften
- Häufig können Kunden bei SLA-Verstößen eine Gutschrift (Credit) auf das Monatsentgelt erhalten.
- Wichtig: Höhe und Bemessungsgrundlage sollten so gestaltet sein, dass eine tatsächliche Motivation zur Einhaltung der KPIs entsteht
Laufzeit und Kündigung
- wie lange die Servicelevel-Vereinbarung gilt (meist gekoppelt an die Laufzeit des Hauptvertrags) und unter welchen Umständen sie gekündigt oder ausgesetzt werden kann.
- Insbesondere sollte ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden definiert sein für den Fall, dass der Dienstleister wiederholt und gravierend die Service Level Agreement -Zusagen verfehlt .
Weitere Bestandteile: Je nach Vereinbarung können noch
- Sicherheitsanforderungen,
- Risikomanagement (z.B. Notfallpläne bei Ausfall),
- Regelungen zur regelmäßigen Überprüfung des SLA,
- Vertragsdokumentation/Änderungshistorie
- und natürlich die formalen Unterschriften der Vertragsparteien vorgesehen sein
Rechtliche Einordnung und Relevanz im deutschen Vertragsrecht
Rechtlich sind SLAs Teil des allgemeinen Vertragsrechts (BGB). Ob das Hauptverhältnis nach Werkvertrags-, Dienstvertrags- oder Mietvertragsrecht zu qualifizieren ist, hängt von der konkreten Leistung ab (z. B. Hosting kann als Mietvertrag gelten).
Das Service Level Agreement präzisiert hierbei Pflichten und Mängelregelungen, die im Gesetz so nicht vorgesehen sind.
- AGB-Recht: Bei vorformulierten Service Level Agreement -Bedingungen kann eine Inhaltskontrolle erfolgen (§§ 305 ff. BGB). Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen oder die Haftung zu stark einschränken, sind unwirksam.
- Haftungsbeschränkungen: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden. Pauschale Freizeichnungen oder überzogene Vertragsstrafen-Beträge sind kritisch.
- Beweispflichten: Weist der Dienstleister nach, dass er die SLA-Zusagen objektiv einhält? Oder liegt die Beweislast beim Kunden? Auch dies kann vereinbart werden.
Abgrenzung zu Rahmenvertrag und anderen Vereinbarungen
Wichtig ist die Abgrenzung eines SLA von anderen vertraglichen Regelungen. Ein Service Level Agreement ersetzt keinen Hauptvertrag, sondern ergänzt ihn. Typischerweise schließen Dienstleister zuerst einen Rahmenvertrag oder Master Service Agreement (MSA) mit dem Kunden, der die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Grundsatzregelungen der Zusammenarbeit enthält.
In diesem Rahmenvertrag wird dann auf das Service Level Agreement verwiesen oder es wird als Anhang aufgenommen . Der Rahmenvertrag regelt etwa Vertragstyp, Vergütung, Haftungsobergrenzen, Vertragslaufzeit und Gerichtsstand – während das Service Level Agreement die konkreten Leistungsparameter und Qualitätsstandards festlegt. Beide zusammen ergeben das vollständige Vertragswerk. Bei Widersprüchen gilt meist der Vorrang individueller SLA-Regelungen für die dort behandelten Punkte.
Auch Einzelverträge oder Projektverträge sind vom Service Level Agreement zu unterscheiden. In größeren Geschäftsbeziehungen gibt es oft einen Rahmenvertrag und darauf basierende Einzelaufträge (z.B. einzelne Service-Buchungen oder Projekte).
Das SLA kann entweder global für alle Einzelaufträge gelten oder es wird pro Auftrag ein spezifisches SLA definiert, je nach vereinbarter Servicequalität. Wichtig ist, dass Klarheit besteht, auf welche Leistungen sich ein SLA bezieht (ggf. sollte im Service Level Agreement stehen: „Dieses SLA gilt für Service XY gemäß Vertrag Nr. Z“).
Kaufmännische vs. technisch belastbare SLAs

In der Praxis ist zwischen „kaufmännischen SLAs“ und „technisch belastbaren SLAs“ zu unterscheiden:
Kaufmännisches SLA
- Gibt hohe Verfügbarkeitswerte (99,9 % oder mehr) an, aber Sanktionen sind gering oder kaum definiert.
- Oft nur ein Absatz in den AGB großer Anbieter.
- Bei Verletzung erhält der Kunde ggf. 10–15 % Rabatt auf den Monatsbetrag – für den Dienstleister kaum ein echter Verlust.
Technisch belastbares SLA
- Definiert präzise Messmethoden und Eskalationsprozesse (z. B. konkrete Prozesse, wie bei Störungen verfahren wird).
- Enthält echte, durchsetzbare Vertragsstrafen oder hohe Gutschriften als Ausgleich.
- Prüfung der internen Strukturen des Anbieters (Support-Ressourcen, Ersatzhardware), damit die vereinbarten Reaktionszeiten realistisch sind.
Tipp: Lassen Sie sich von Hochglanz-Versprechen nicht blenden. Ein SLA mit konkreten „Hebeln“ und realistisch definierter Messung ist Gold wert – reines Marketing ist es oft nicht.
Haftung, Vertragsstrafen und Schadensersatz im SLA

Haftungsfragen sind ein entscheidender Bestandteil jedes SLA, da sie bestimmen, welche Konsequenzen Verletzungen der Servicepflichten haben. Ohne besondere Regelung gelten die allgemeinen Haftungsregeln des Vertragsrechts – die je nach Vertragstyp den Anbieter erheblich belasten können (Stichwort verschuldensunabhängige Haftung im Mietrecht).
Daher werden in SLAs oft spezielle Haftungsklauseln vereinbart, um einen fairen Ausgleich zu schaffen: Der Kunde erhält einen vordefinierten Ausgleich bei Schlechtleistung, im Gegenzug verzichtet er ggf. auf weitergehende Ansprüche:
- Eine gängige Praxis ist die Vereinbarung von Servicegutschriften (Credits)
- Gängig bei Cloud- und Hosting-Anbietern: Fällt die Verfügbarkeit unter ein bestimmtes Level, erhält der Kunde einen prozentualen Nachlass.
- Zu klären: Gilt diese Gutschrift als abschließende Regelung oder kann daneben Schadensersatz geltend gemacht werden?
- Eine Vertragsstrafe kann meist neben weiterem Schadensersatz gelten
- Höhere Abschreckungswirkung als reine Gutschriften. Der Anbieter zahlt einen fixen Geldbetrag bei SLA-Verstößen.
- Muss angemessen sein und darf den Kunden nicht zu stark benachteiligen, sonst droht Unwirksamkeit nach AGB-Recht (Gerichte prüfen dies im Einzelfall unter § 307 BGB).
- Kündigungsrecht
- Besonders für kritische IT-Systeme: Vereinbarte SLA-Level wiederholt unterschritten? Dann kann ein außerordentliches Kündigungsrecht die letzte Konsequenz sein.
Achten Sie darauf, dass Kernhaftungen (etwa für Personenschäden oder grobe Fahrlässigkeit) nicht ausgeschlossen werden können – das wäre per Gesetz unwirksam.

Zusammengefasst bieten SLA-Haftungsklauseln eine vorgezogene Konfliktlösung: Beide Seiten wissen im Vorhinein, was passiert, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird.
Der Dienstleister kauft sich gewissermaßen davon frei, unkalkulierbaren Schadensersatz leisten zu müssen, indem er im Fehlerfall eine definierte Kompensation leistet. Der Kunde erhält dafür schnell und unbürokratisch einen Ausgleich, auch ohne Gerichtsprozess und ohne komplexe Schadensberechnung.
Dennoch sollte jeder SLA-Entwurf juristisch geprüft werden, damit die Haftungsregeln wirksam sind und keine Lücke klafft, die im Ernstfall zu Streit führt.
Datenschutz und IT-Sicherheit im SLA (DSGVO-Konformität)

In Zeiten der DSGVO kommt den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit in Verträgen eine zentrale Rolle zu – und SLAs sind hier keine Ausnahme. Allerdings ersetzt ein SLA nicht die gesetzlich erforderliche Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO, sofern personenbezogene Daten im Spiel sind.
- DSGVO-Konformität: Das SLA sollte zumindest festhalten, dass sämtliche Leistungen in Einklang mit geltendem Datenschutzrecht zu erbringen sind.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Sicherheitsniveau, Verschlüsselung, Penetrationstests etc. können ins SLA aufgenommen werden.
- Incident-Reporting: Bei Sicherheitsvorfällen sollte das SLA schnelle Meldepflichten definieren (etwa „Innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis“) und ein klares Eskalationsverfahren vorsehen.
Insgesamt gilt: Datenschutz und Sicherheit sollten nicht isoliert in einem separaten Vertrag betrachtet werden, sondern in das Gesamtgefüge passen. Das SLA kann an geeigneter Stelle Referenzen zur AVV haben („Die Einhaltung der in der AVV vereinbarten TOM ist Bestandteil dieses SLA“) und umgekehrt. So wird gewährleistet, dass Servicequalität und Datenschutz Hand in Hand gehen.
Für Dienste, die auf internationaler Ebene erbracht werden, müssen besonders die Regeln zu Drittstaatentransfers, Unterauftragsverarbeitern und lokalen Compliance-Vorgaben beachtet werden – dies behandeln wir im nächsten Abschnitt.
Besonderheiten bei internationalen Verträgen und Cloud-Services

In einer globalisierten IT-Welt werden Verträge oft länderübergreifend geschlossen und Cloud-Services international genutzt. Hier ergeben sich einige spezielle Herausforderungen für SLAs:
- Rechtswahl und Gerichtsstand: Bei internationalen Verträgen ist es entscheidend, welche Rechtsordnung gilt. Ein in Deutschland entworfener SLA mag deutsche Rechtsbegriffe (wie „Vertragsstrafe“ oder „Gewährleistung“) verwenden, die unter US-Recht oder englischem Recht nicht die gleiche Wirkung haben.
- Sprach- und Verständigungsunterschiede: Internationale SLAs sind häufig in englischer Sprache abgefasst. Wichtig ist, dass trotz Sprachbarrieren eine eindeutige Begriffsdefinition erfolgt. Bei Übersetzungen eines SLA (etwa ins Deutsche für interne Zwecke) sollte festgehalten werden, welche Fassung im Zweifel bindend ist.
- Zeitverschiebung und Supportzeiten: Bei global verteilten Vertragspartnern spielt die Zeitzone eine Rolle. Ein SLA muss angeben, welche Zeitzone gemeint ist.
- Standardisierte Cloud-SLAs: Große Cloud- und SaaS-Anbieter (AWS, Microsoft, Google etc.) bieten in der Regel standardisierte SLAs, die für alle Kunden identisch gelten und kaum Verhandlungsspielraum lassen. Solche SLA sind meist öffentlich einsehbar und definieren z.B. für jeden Dienst eine Verfügbarkeit (etwa 99,9 %) und die entsprechende Gutschriften-Tabelle bei Unterschreitung. Oft ein „take it or leave it“.
- Mehrmandantenumgebungen: In modernen Cloud-Services teilen sich oft viele Kunden dieselbe Infrastruktur (Multi-Tenant). Das SLA berücksichtigt dies, indem es meist eine „Best Effort“-Klausel enthält. Er muss sich bewusst sein, dass extreme Spitzenbelastungen oder Sonderwünsche oft nicht vom Standard-SLA erfasst sind.
- Gerichtliche Durchsetzbarkeit und Kultur: In internationalen Beziehungen ist auch relevant, wie verlässlich ein SLA durchsetzbar ist.
- Datenschutz bei ausländischen Anbietern: DSGVO-Anforderungen müssen erfüllt sein, bei Drittstaatentransfers braucht es geeignete Garantien (Standardvertragsklauseln etc.).
Zusammengefasst erfordern globale SLAs erhöhte Aufmerksamkeit: Juristische Feinheiten, Zeit- und Sprachunterschiede und die Standardisierung von Cloud-Leistungen müssen berücksichtigt werden.
Viele international tätige Unternehmen nutzen daher mehrstufige SLAs: etwa einen globalen Rahmen-SLA für alle Tochtergesellschaften (multi-level SLA) kombiniert mit lokalen Annexen für länderspezifische Besonderheiten. Auf diese Weise lässt sich ein gewisses Gleichgewicht zwischen Einheitlichkeit und Flexibilität herstellen.
Checkliste: Erstellung oder Prüfung eines SLA

Für Unternehmen – ob als Anbieter oder als Kunde – ist es essenziell, beim Aufsetzen eines Service Level Agreements systematisch vorzugehen. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die Sie beachten sollten:
- Leistungsumfang klar definieren: Listen Sie alle Dienste auf, die vom SLA erfasst sein sollen. Was genau wird geleistet und was nicht? Eine präzise Leistungsbeschreibung mit konkreten Serviceelementen schafft Klarheit.
- Qualitätskennzahlen festlegen: Identifizieren Sie die Kern-KPIs, die für die Servicequalität relevant sind (z.B. Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Fehlerquote). Setzen Sie realistische Zielwerte und definieren Sie den Messzeitraum (pro Monat, quartalsweise etc.) und die Messmethode für jede Kennzahl.
- Verantwortlichkeiten beider Seiten regeln: Halten Sie fest, welche Pflichten der Dienstleister hat (z.B. Personal bereithalten, Monitoring durchführen, bei Störung innerhalb X Minuten reagieren) und welche Mitwirkungspflichten der Kunde übernimmt (z.B. Störungen melden, Systemvoraussetzungen einhalten).
- Eskalations- und Supportprozesse definieren: Legen Sie genau fest, wie im Störungsfall vorzugehen ist. Definieren Sie Reaktions- und Behebungszeiten je Incident-Priorität und einen strukturierten Eskalationsplan, falls Fristen überschritten werden.
- Reporting und Review vorsehen: Vereinbaren Sie regelmäßige Status-Reports (z.B. monatliche SLA-Berichte) und ggf. Meetings zur Service Review. Auch ein Prozess zur Überprüfung und Anpassung des SLA bei geänderten Anforderungen sollte festgehalten werden (z.B. jährliche SLA-Überprüfung im Rahmen von Jour Fixe).
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung festlegen: Bestimmen Sie, welche Sanktionen greifen, wenn Servicelevels verletzt werden. Vertragsstrafe oder Gutschrift? Höhe bzw. Berechnungsmethode? Ab wann gilt ein Verstoß als erheblich (Schwellenwerte)? Auch positive Anreize können bedacht werden.
- Haftungsbegrenzungen abstimmen: Falls der SLA besondere Haftungsregelungen enthält, prüfen Sie deren Wirksamkeit. Beachten Sie, dass gewisse Haftungen nicht ausgeschlossen werden dürfen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden). Achten Sie darauf, dass vereinbarte Vertragsstrafen in einem angemessenen Verhältnis zum typischen Schaden stehen, um AGB-rechtlich nicht als unverhältnismäßig zu gelten.
- Datenschutz und Sicherheit berücksichtigen: Stellen Sie sicher, dass das SLA die Datenschutzanforderungen erfüllt. Schließen Sie parallel einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Im SLA selbst sollten mindestens die Themen Datenort, technische Sicherheitsmaßnahmen, Meldung von Datenschutzvorfällen und Datenlöschung adressiert sein.
- Bezug zum Hauptvertrag herstellen: Überprüfen Sie, dass das SLA und der Hauptvertrag kohärent sind. Widersprüche (z.B. unterschiedliche Haftungsklauseln oder abweichende Begriffsdefinitionen) gilt es zu vermeiden.
- Internationales Umfeld einbeziehen: Bei grenzüberschreitenden Services klären Sie Fragen von Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache.
- Dokumentation aller Absprachen: Halten Sie den Verhandlungsverlauf fest (Protokolle, E-Mails). Sorgen Sie außerdem dafür, dass Änderungen des SLA nur von dafür autorisierten Personen vorgenommen werden dürfen, und dokumentieren Sie Änderungen schriftlich.
- Juristische Begleitung nutzen: Ein SLA kann sehr individuell und komplex sein. Es empfiehlt sich, bei der Erstellung oder Prüfung einen Fachexperten für Vertragsrecht hinzuzuziehen. Unsere Kanzlei für Vertragsrecht steht Ihnen hierfür selbstverständlich beratend zur Seite.
Fazit: Mehr als nur ein Absatz zur Verfügbarkeit

Service Level Agreements sind ein unverzichtbares Instrument, um moderne IT-Dienstleistungen vertraglich beherrschbar zu machen. Sie fördern Klarheit, Transparenz und Qualität in der Leistungsbeziehung.
Ein SLA kann Ihrem Unternehmen Rechtssicherheit geben – oder es kann eine reine Marketingzusage sein, die in der Praxis wenig Schutz bietet. Entscheidend sind harte Fakten: realistische KPIs, klare Messmethoden, durchdachte Eskalationswege und angemessene Haftungsregelungen.
Wer an internationalem Support interessiert ist, sollte Feiertage und Zeitzonen explizit regeln.
Ein gut durchdachtes SLA schützt beide Seiten – es gibt dem Kunden verlässliche Ansprüche und dem Anbieter klare Vorgaben, innerhalb derer er sich bewegt.
Unternehmen sollten daher der Ausarbeitung von SLAs hohe Priorität einräumen und diese Dokumente auch regelmäßig überprüfen und anpassen, um mit den sich wandelnden Geschäftsanforderungen Schritt zu halten.
Mit einer sorgfältigen Planung und Beachtung der obigen Punkte legen Sie den Grundstein für eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit auf der Basis transparenter Service-Level-Vereinbarungen.
Rechtliche Unterstützung bei Service Level Agreements
Bei der Ausarbeitung oder Prüfung eines SLA sind juristisches Fachwissen und technisches Verständnis gefragt. Gerade wenn es um hohe Beträge, wichtige Geschäftsprozesse oder sensible Daten geht, kann ein fachkundiger Rechtsbeistand viele Risiken entschärfen.
Wenn Sie ein SLA benötigen oder bereits ein Vertragsangebot vorliegen haben, beraten wir Sie bei ODC Legal gerne umfassend: Gemeinsam gestalten wir ein sicheres SLA, das zu Ihrem Geschäftsmodell passt und auch in der Praxis hält, was es verspricht.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch
Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können und erhalten Sie wertvolle rechtliche Beratung.